Denken Sie an Ihren Beratungseinsatz nach §37.3
Bei dem Beratungseinsatz haben Pflegebedürftige und Pflegepersonen die Möglichkeit, nach Tipps und Hinweisen zur Verbesserung der persönlichen Situation zu fragen. Durch die festgelegten Termine (alle drei bzw. alle sechs Monate) können Maßnahmen gemeinsam mit dem Pflegeberater in der Folgeberatung überprüft und ggf. angepasst werden.
Personen, die zuhause gepflegt werden und Pflegegrad 1 haben, sind nicht verpflichtet, den Beratungseinsatz nach Paragraf 37.3 durchführen zu lassen.
Informieren Sie sich unverbindlich bei uns oder machen Sie direkt einen Termin für Ihren Beratungseinsatz.
Tel.: 02532 8641
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Dann steht Ihnen unser kompetentes Team gern zur Seite.
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